Nach einem Todesfall in einer Wohnung lässt sich von außen nicht beurteilen, wie weit Rückstände ins Material gegangen sind. Deshalb steht am Anfang keine Schätzung, sondern ein Blick in die Räume. Ob Tatortreinigung, Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder eine Wohnungsauflösung in Neukirch/Lausitz: der Weg dorthin ist immer derselbe.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt die Wohnung zu, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft sie freigeben. Vorher darf dort niemand arbeiten, auch wir nicht.
- Warum Wischen nicht hilft. Einer Fläche sieht man ihren biologischen Zustand nicht an. Rückstände ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich, und oben bleibt davon wenig zu erkennen. Wer mit Eimer und Reiniger darübergeht, verteilt sie eher, als dass er sie herausholt. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, er sitzt im Material. Er bleibt weg, sobald diese Quelle heraus ist. Wie tief das reicht, zeigt sich erst, wenn jemand die Räume geöffnet und geprüft hat.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist alles, was Sie ohnehin wissen: welcher Raum betroffen ist, welche Böden liegen, wie groß die Wohnung ist und ob die Polizei da war. Mehr braucht es für den Anfang nicht.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand kommt zu den Räumen und beurteilt den Umfang vor Ort. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Das schriftliche Angebot. Sie erfahren vorab schriftlich, was gemacht wird. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Begonnen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und geben sie an die Berechtigten. Zum Schluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Für das erste Gespräch reicht, was Sie im Moment sagen können. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.