Eine Wohnung, in der ein Mensch längere Zeit unentdeckt geblieben ist, lässt sich danach wieder bewohnen, vermieten oder verkaufen. Vorausgesetzt, die Rückstände werden dort entfernt, wo sie sitzen: im Material. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, kümmern uns um Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf, auch in Neuhofen.
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Schritt für Schritt
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, bestimmt sie den Zeitpunkt. Wir beginnen erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Bis dahin bleibt alles so, wie es ist.
- Nichts selbst putzen. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie gelangt. Ein Belag kann nach dem Wischen sauber aussehen und trägt darunter trotzdem weiter, was eingedrungen ist. Was das Auge auf einer Fläche sieht, sagt nichts über deren biologischen Zustand. Wischen verteilt die Rückstände eher, als dass es sie entfernt. Auch der Geruch verschwindet nicht durch Lüften, sondern erst dann, wenn die Quelle im Material heraus ist. Eigenes Putzen bringt an dieser Stelle also nichts, auch nicht mit starkem Reiniger.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist alles, was Sie über die Räume sagen können: welche Zimmer betroffen sind, welcher Bodenbelag liegt, ob der Ort schon freigegeben wurde. Daraus lässt sich der Termin planen.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand von uns sieht sich die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts und bindet Sie nicht.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie bekommen vorab ein Angebot, in dem steht, was gemacht wird. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Wie hoch der Aufwand ausfällt, hängt vom Zustand der Räume ab und wird deshalb vor Ort geklärt.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung, oder wir übernehmen die Wohnung bis zur vollständigen Wohnungsauflösung. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Wer vor so einer Wohnung steht, muss nichts vorbereiten und nichts einschätzen. Es genügt, im Gespräch zu schildern, was vorliegt; die Besichtigung klärt den Rest.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.