Nach einem Todesfall muss niemand die Wohnung selbst in Ordnung bringen. Wir kommen nach Neuhausen und übernehmen die Räume vollständig: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die anschließende Wohnungsauflösung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert.
Nein, weil sich an der Oberfläche nicht ablesen lässt, wie weit etwas gegangen ist. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich, und eine Fläche, die sauber aussieht, sagt nichts über ihren biologischen Zustand aus. Wie tief das reicht, zeigt sich erst, wenn jemand den Aufbau vor Ort prüft. Wischen an der Oberfläche verteilt die Rückstände eher, als dass es sie entfernt.
Vom Zustand der Räume, und der lässt sich nur vor Ort beurteilen. Die Besichtigung kostet nichts. Anschließend erhalten Sie ein Angebot, das den Umfang festhält, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
Ist die Polizei eingeschaltet, wird die Freigabe abgewartet; erst danach darf in den Räumen gearbeitet werden. Dann folgt die Besichtigung, bei der wir mit Ihnen durchgehen, was übernommen werden soll. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, im Haus lässt sich von außen nichts ablesen. Steht eine Wohnungsauflösung an, werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten übergeben; entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Nein, sobald die Quelle aus dem Material heraus ist, verschwindet er dauerhaft. Geruch hängt nicht in der Luft, sondern sitzt in dem, was in Boden, Fugen und Holz gezogen ist. Mit der Reinigung ist deshalb auch die Ursache beseitigt.
Am Anfang steht ein Gespräch darüber, was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Räume sind; alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
