Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume noch nicht freigegeben haben, geschieht dort nichts. Mit der Freigabe beginnt der Teil, den wir übernehmen: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall, bei Bedarf auch die Wohnungsauflösung. Diese Seite beschreibt, in welcher Reihenfolge das in Neuhaus am Rennweg abläuft.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Zuerst die Freigabe. Ist eine Behörde eingeschaltet, entscheidet sie, ab wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Wir fangen erst danach an. Bis dahin lässt sich alles Weitere bereits besprechen.
- Warum Wischen nicht hilft. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich saugen auf, was auf sie trifft. Was ins Material gezogen ist, bleibt dort, auch wenn die Oberfläche darüber wieder hell und trocken aussieht. Der Blick auf den Boden sagt deshalb nichts über den biologischen Zustand darunter. Ein Lappen nimmt Rückstände nicht auf, er zieht sie über die Fläche. Und der Geruch hängt an der Quelle im Material: Ist sie heraus, ist er weg und kommt nicht zurück.
- Das Vorgespräch. Am Telefon hilft alles, was die Räume beschreibt: welche Böden liegen, wie groß der betroffene Bereich etwa ist, ob eine Behörde beteiligt war. Wer diese Dinge nicht weiß, schildert einfach das, was er gesehen hat.
- Wir sehen uns die Räume an. Jemand kommt zum Einsatzort und beurteilt vor Ort, was nötig ist. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Einsatzwagen tragen keine Firmenbeschriftung.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot, das den Umfang benennt. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume und wird im Gespräch geklärt.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung, oder wir übernehmen die Wohnung bis zur vollständigen Auflösung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Sie niemandem im Haus begegnen.
Welche dieser Schritte in Ihrem Fall überhaupt anfallen, lässt sich schon im ersten Gespräch einordnen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.