Wenn ein Mensch in seiner Wohnung gestorben ist, steht am Anfang keine Putzarbeit, sondern eine Reihenfolge. Wer sie kennt, muss nicht alles gleichzeitig entscheiden. Wir reinigen die betroffenen Räume, übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall und räumen sie auf Wunsch vollständig, auch in Neuenkirchen-Vörden.
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Was nacheinander passiert
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt der Raum zu. Bei einer Tatortreinigung wie bei einer Leichenfundortreinigung fangen wir erst an, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Bis dahin ist von Ihnen nichts zu veranlassen.
- Warum die Oberfläche täuscht. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es nicht von selbst wieder her. Ein Boden kann deshalb sauber aussehen und im Material belastet bleiben. Wischen holt die Rückstände nicht heraus, es verteilt sie über die Fläche. Auch der Geruch hängt an dieser Quelle: er verschwindet, sobald das aufgesogene Material entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon reicht, was Sie wissen: um welchen Raum es geht, welcher Boden dort liegt und ob die Freigabe vorliegt. Nützlich ist außerdem, wer den Auftrag erteilt und wer uns in die Wohnung lässt.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jeder Zusage sehen wir uns die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts, und was sie zeigt, bestimmt den Aufwand.
- Das schriftliche Angebot. Sie erhalten den Umfang schriftlich, bevor jemand mit der Arbeit beginnt. Ohne Ihre Zustimmung passiert nichts.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfizieren wir. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Je nach Lage bleibt es bei der Reinigung, oder es folgt die Wohnungsauflösung. Wenn Sie Begegnungen im Haus vermeiden möchten, richten wir die Arbeitszeiten danach.
Der nächste Schritt ist ein Gespräch: Sie schildern, was vorliegt, und erfahren, was daraus folgt. Alles Weitere ergibt sich aus dem, was bei der Besichtigung zu sehen ist.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.