In einer Wohnung, in der ein Mensch gefunden wurde, steht noch sein ganzer Hausstand: Möbel, Bilder, Kleidung, Papiere. Was davon von der Kontamination betroffen ist und was unberührt geblieben ist, zeigt sich erst, wenn jemand die Räume gesehen hat. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung, auch in Neuenkirchen.
Weil das Auge hier kein Maßstab ist. Eine Fläche sieht nach dem Wischen sauber aus und ist es biologisch trotzdem nicht. Rückstände bleiben nicht oben liegen, sie wandern in Fugen, in Holz, unter den Bodenbelag und in den Estrich, also dorthin, wo kein Blick hinkommt. Ein Lappen über die Oberfläche verteilt sie eher, als dass er sie entfernt. Auch der Geruch hängt daran: Solange die Quelle im Material sitzt, kommt er wieder, und mit dem Ausbau des betroffenen Materials ist er dauerhaft fort. Kontaminiertes Material entfernen und entsorgen wir fachgerecht, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher kostenlos an. Danach erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie dem zugestimmt haben. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das lässt sich weitgehend steuern. Wenn Sie es wünschen, legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Treppenhaus zu keinen Begegnungen mit Nachbarn kommt. Sagen Sie beim Gespräch, worauf Sie Wert legen, dann planen wir danach.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe der Räume durch Polizei oder Staatsanwaltschaft ab. Erst danach kommt jemand zur Besichtigung, schaut sich Böden, Fugen und angrenzende Bauteile an und legt fest, was tatsächlich betroffen ist.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht und ob sie freigegeben sind. Alles Weitere klärt sich vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
