Nach einem Leichenfund geht es zuerst um zwei praktische Dinge: wer den Auftrag erteilt und wer die Räume aufschließen kann. Danach folgt ein fester Ablauf. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung in Neuendettelsau, wir reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und wir lösen Wohnungen auf. Ein Gespräch am Anfang schafft Klarheit darüber, was in diesem Fall überhaupt ansteht.
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So geht es weiter
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt der Ort gesperrt. Wir beginnen, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft ihn freigegeben haben. Vorher lässt sich nichts vorbereiten, was Zutritt verlangt.
- Nichts selbst putzen. Der Wunsch, die Wohnung nach dem Todesfall selbst zu säubern, ist verständlich. An der Oberfläche lässt sich aber nicht ablesen, wie weit etwas reicht. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wischen verteilt das Material, statt es zu entfernen, und ein Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Welche Teile heraus müssen, beurteilen wir erst, wenn wir die Räume gesehen haben.
- Der Anruf. Hilfreich ist eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, in welchem Zustand sie sind, ob die Freigabe vorliegt und wer aufschließen kann. Mehr braucht es für den Anfang nicht.
- Der Termin vor Ort. Wir sehen uns die Wohnung an. Diese Besichtigung kostet nichts. Dabei klärt sich, ob es bei der Reinigung bleibt oder ob eine Wohnungsauflösung dazukommt. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
- Angebot. Der Umfang steht danach schriftlich fest. Wir fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach den Vorgaben der Biostoffverordnung. Mit der Quelle ist auch die Ursache des Geruchs beseitigt.
Was in einem einzelnen Fall nötig ist, ergibt sich aus Ihrer Schilderung und dem Blick in die Räume. Ein Telefonat reicht, um den ersten Schritt zu klären.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.