Eine Wohnung nach einem Todesfall lässt sich in Ordnung bringen, ohne dass im Haus jemand mitbekommt, was dort geschieht. Nach Neuenbürg kommen wir für die Leichenfundortreinigung, für die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und für die Wohnungsauflösung. Angefangen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Nein. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt der wichtigere Teil zurück. Rückstände ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich ein. Dort kommt ein Tuch nicht hin. Beim Wischen wird zusätzlich in Bereiche verteilt, die vorher unberührt waren. Wir nehmen das betroffene Material heraus und entsorgen es fachgerecht. Danach werden die Flächen desinfiziert. Für die Tatortreinigung ist der Weg derselbe.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts. Sie erhalten danach ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeit steht. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Am Ende bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ja, und er kommt auch nicht zurück. Der Geruch hat eine Quelle, und die sitzt im Material selbst. Solange sie dort bleibt, bleibt der Geruch. Mit der Reinigung ist sie entfernt, und damit ist die Ursache mit weg.
Mit dem Auge lässt sich das nicht beurteilen. Ein Boden kann sauber wirken und darunter belastet sein. Der biologische Zustand einer Fläche zeigt sich nicht an ihrem Aussehen. Bei der Besichtigung prüfen wir, welche Bereiche betroffen sind und was davon heraus muss.
Gehört eine Wohnungsauflösung dazu, sichern wir Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke und übergeben sie den Berechtigten. Was vorgefallen ist, lässt sich am Telefon in wenigen Sätzen schildern, danach wird die Besichtigung vereinbart.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
