Angehörige fragen zuerst, wer die Wohnung räumt und was mit den persönlichen Dingen passiert. Vermieter fragen nach dem Boden und nach dem Geruch. Beides gehört zur gleichen Arbeit: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. Der Weg dorthin verläuft bei jedem Auftrag in Neubulach in derselben Reihenfolge.
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So geht es weiter
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt in den Räumen alles unberührt, bis Beamte oder Staatsanwaltschaft den Ort freigeben. Erst danach fangen wir an.
- Warum Wischen nicht hilft. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Oben lässt sich etwas abtragen, im Material darunter bleibt es sitzen. Eine Fläche kann darum sauber aussehen und biologisch weiterhin belastet sein. Ein Eimer Wasser trägt Rückstände zusätzlich in Bereiche, die vorher nichts abbekommen haben. Auch der Geruch endet erst, wenn die Quelle aus dem Material heraus ist, und nicht durch Duftmittel darüber.
- Das Vorgespräch. Am Telefon hilft uns, um welche Räume es geht, in welchem Stockwerk sie liegen und was die Polizei gesagt hat. Wer den Auftrag erteilt und wer uns aufschließt, klären wir im selben Gespräch mit.
- Der Termin vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Wohnung an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts. Wer Begegnungen im Treppenhaus vermeiden möchte, kann die Arbeitszeiten mitbestimmen; unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Angebot. Sie erhalten schriftlich, welche Arbeiten vorgesehen sind und was sie kosten. Gearbeitet wird erst, wenn Sie dem zugestimmt haben.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Je nach Auftrag bleibt es bei der Reinigung, oder wir übernehmen die Wohnung samt Einrichtung und räumen sie leer.
Welcher Teil davon in Ihrem Fall nötig ist, lässt sich im Gespräch und beim Termin vor Ort klären, bevor etwas beauftragt ist.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.