Was eine Reinigung nach einem Todesfall kostet, hängt am Zustand der Räume: daran, wie weit Rückstände in Bodenaufbau, Fugen und Holz gezogen sind, wie groß die betroffene Fläche ist und wie viel Einrichtung entfernt werden muss. Eine Zahl vorab wäre geraten, nicht gerechnet. Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung gehören zu unserer Arbeit, ebenso die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Wir fahren dafür nach Nettersheim.
Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann trocken und sauber wirken und biologisch belastet sein, weil Rückstände nicht oben liegen bleiben: sie ziehen in Fugen, unter Dielen und in den Estrich unter dem Bodenbelag. Wischen von oben verteilt solche Rückstände eher, als dass es sie beseitigt. Eine Tatortreinigung setzt deshalb am Material an. Kontaminiertes wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die Flächen darunter werden desinfiziert.
Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand anfängt. Zuerst sehen wir uns die Räume an, kostenlos, danach erhalten Sie ein Angebot. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Zur Besichtigung wie zum Einsatz fahren die Teams mit neutralen Fahrzeugen ohne Beschriftung vor.
Ja, dauerhaft, sobald die Quelle aus dem Material heraus ist. Der Geruch hängt nicht in der Luft, er kommt aus dem, was sich in Boden, Fugen und Holz festgesetzt hat. Ist das entfernt und die Fläche desinfiziert, fehlt ihm die Grundlage, und er kehrt nicht zurück.
Das entscheidet der Einzelfall, und es wird bei der Besichtigung geklärt. Eine Wohnungsauflösung nach einem Leichenfund lässt sich mit der Reinigung eines einzelnen Raums nicht vergleichen. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus ausbleiben.
Am Telefon genügt eine knappe Schilderung: welche Räume betroffen sind und ob die Freigabe von Polizei oder Staatsanwaltschaft vorliegt. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
