Nach einem Leichenfund fragen Angehörige zuerst, was sie selbst anfassen können. Bei den betroffenen Räumen und Flächen lautet die Antwort: dieser Teil bleibt bei uns. Wir übernehmen die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung und fahren dafür nach Nesselwang.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, liegt der Zeitpunkt bei ihr. Erst wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort freigegeben haben, darf dort gearbeitet werden.
- Warum Wischen nicht hilft. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt zurück, was tiefer sitzt: in Fugen, im Bodenbelag, im Holz und im Estrich darunter. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, das Auge unterscheidet das nicht. Feuchtes Wischen verteilt Rückstände zusätzlich, statt sie herauszuholen. Und der Geruch sitzt im Material: er verschwindet dauerhaft, sobald diese Quelle entfernt ist.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist eine kurze Schilderung der Lage: um welche Räume es geht, ob eine Freigabe vorliegt, wer den Auftrag erteilt und wer Zugang zur Wohnung ermöglicht.
- Besichtigung. Vor allem anderen sieht sich jemand die Räume an, kostenlos und ohne Verpflichtung. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten dabei so gelegt, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand mit der Arbeit beginnt. Wie hoch der Aufwand ausfällt, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Erst mit Ihrer Zustimmung beginnt die Ausführung.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material wird herausgenommen und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Je nach Auftrag bleibt es bei der Leichenfundortreinigung, oder die Wohnung wird nach dem Todesfall vollständig übernommen und geräumt.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem sich Reihenfolge, Zugang und der Termin für die Besichtigung klären.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.