Ob eine Wohnung nach einem Todesfall wieder vermietet oder verkauft werden kann, entscheidet sich unter dem Bodenbelag und nicht an der Oberfläche. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und führen die anschließende Wohnungsauflösung durch. In Nehren beginnt die Arbeit, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Nein, und der Geruch zeigt, warum. Nach dem Lüften wirkt ein Raum kurz unauffällig, später steht derselbe Geruch wieder darin. Er hängt nicht in der Luft, sondern sitzt in Fugen, im Holz, im Bodenbelag, mitunter bis in den Estrich. Haushaltsreiniger erreichen diese Schichten nicht. Wischen verteilt die Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Erst wenn das belastete Material entfernt und die Fläche desinfiziert ist, ist mit der Quelle auch der Geruch weg.
Er hängt vom Zustand der Räume ab und davon, wie viel Material ausgebaut werden muss. Deshalb sieht sich jemand die Wohnung vorher an, kostenlos. Danach liegt ein Angebot vor, gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung. Die Rechnung ist aufgeschlüsselt, dazu kommt eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Der Anblick sagt darüber wenig. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein, weil sich die Kontamination unter Belag und Kleber ausgebreitet hat. Wie weit sie reicht, zeigt sich erst, wenn der Aufbau des Bodens geprüft wird.
Mit der Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, wird abgewartet, bis der Ort freigegeben ist; danach folgt die Besichtigung. Steht eine Wohnungsauflösung an, werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten übergeben. Was entsorgt wird, wird vorher freigegeben.
Was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Räume sind, lässt sich am Telefon in wenigen Sätzen schildern. Der Rest klärt sich bei der Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
