Ob eine Wohnung nach einem Todesfall wieder genutzt werden kann, entscheidet sich unter der Oberfläche. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich und bleiben dort, bis jemand sie herausholt. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, wir reinigen Wohnungen nach einem Todesfall, und wir lösen Wohnungen vollständig auf.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
So geht es weiter
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei beteiligt, beginnt keine Arbeit, bevor die Ermittler den Ort freigegeben haben. Bis dahin lässt sich das Weitere bereits besprechen.
- Nichts selbst putzen. Haushaltsreiniger sind für Staub, Fett und Alltagsschmutz gemacht. Sie lösen, was oben aufliegt, und dort endet ihre Wirkung. Was in Estrich, Dielen und Fugen gezogen ist, erreichen sie nicht, und ein Lappen verteilt es eher, als dass er es entfernt. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Der Geruch sitzt ebenfalls im Material; er verschwindet dauerhaft, sobald diese Quelle heraus ist.
- Das Vorgespräch. Nützlich ist am Telefon, was Sie ohnehin wissen: welche Räume betroffen sind, welcher Boden verlegt ist, ob die Polizei beteiligt war und ob die Wohnung anschließend aufgelöst werden soll.
- Die Besichtigung vor Ort. Ein Mitarbeiter kommt nach Neckartailfingen, sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Das kostet nichts.
- Was im Angebot steht. Vor Beginn steht schriftlich fest, was wir tun und was es kostet. Wir arbeiten erst, wenn Sie zugestimmt haben. Der Umfang richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Ausführung. Wir tragen kontaminiertes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den gesamten Hausrat, also Möbel, Textilien und Bodenbeläge, und entsorgen ihn fachgerecht. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke legen wir beiseite und übergeben sie den Berechtigten. Danach erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Welche der drei Leistungen für Sie infrage kommt, muss vorab niemand entscheiden. Das zeigt sich beim Ansehen der Räume.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.