Nach einem Leichenfund steht eine praktische Frage vor allen anderen: wer den Auftrag erteilt und wer Zugang zu den Räumen verschafft. Solange das nicht geklärt ist, beginnt niemand. Diese Seite beschreibt, wie eine Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder eine Wohnungsauflösung in Naunhof der Reihe nach abläuft.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Der Ablauf in sechs Schritten
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheiden Polizei oder Staatsanwaltschaft, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Bis dahin bleibt dort alles unangetastet, auch von uns.
- Warum die Oberfläche täuscht. Was zurückbleibt, liegt nicht auf dem Boden, es sitzt darin. Rückstände wandern in Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich. Wird nur die Oberfläche behandelt, sieht ein Raum sauber aus, während das Material darunter unverändert belastet bleibt. Der Anblick sagt über den biologischen Zustand einer Fläche nichts aus. Wischen verteilt Rückstände zusätzlich, statt sie herauszuholen. Aus demselben Grund hält sich Geruch: er stammt aus der Quelle im Material und endet, sobald diese entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Im Telefonat hilft es zu wissen, um welche Art von Räumen es geht, wie lange die Wohnung unbewohnt war und ob die Freigabe vorliegt. Auch wer den Zugang ermöglicht, wird dabei besprochen.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand sieht sich die Räume vor Ort an, bevor über Aufwand gesprochen wird. Diese Besichtigung kostet nichts. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gelegt, dass Begegnungen im Haus ausbleiben, und die Fahrzeuge der Einsatzteams tragen keine Firmenbeschriftung.
- Was im Angebot steht. Der Umfang wird vorab schriftlich festgehalten. Gearbeitet wird erst, wenn dem zugestimmt wurde.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Je nach Lage ist das Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder eine Auflösung des Haushalts. Entsorgt wird dabei nichts, wofür keine Freigabe erteilt wurde.
Welcher dieser Schritte im Einzelfall zuerst ansteht, klärt sich im ersten Gespräch. Vor der Zustimmung zum Angebot entsteht daraus keine Verpflichtung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.