Ein einziges Telefonat reicht, um alles Weitere in Gang zu setzen. Wer in Nattheim eine Wohnung nach einem Todesfall übergeben oder auflösen muss, schildert kurz die Lage, und daraus ergibt sich der Rest: Besichtigung, Angebot, dann die Arbeit. Bis dahin ist nichts vorzubereiten und nichts aufzuräumen.
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Schritt für Schritt
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vorher beginnt bei uns nichts. Die Zeit bis dahin lässt sich damit verbringen, zu klären, wer den Schlüssel hat.
- Nicht selbst reinigen. Ein Boden besteht aus mehreren Schichten. Oben liegt der Belag, darunter Kleber, Dämmung und Estrich. Rückstände bleiben nicht auf der Oberfläche, sie wandern durch Nahtstellen, Fugen und Ritzen nach unten und sitzen am Ende im Estrich. Wer wischt, holt sie dort nicht heraus, sondern verteilt sie zusätzlich bis in die Randfugen. Dass eine Fläche danach sauber aussieht, sagt über ihren biologischen Zustand nichts. Auch der Geruch kommt aus dem Material unter dem Belag, nicht aus der Luft; er ist weg, sobald die Quelle im Aufbau entfernt ist. Eigenes Putzen bringt hier also nichts ein.
- Das Vorgespräch. Am Telefon hilft, was Sie ohnehin wissen: welche Räume betroffen sind, wie die Wohnung liegt, ob Nachbarn im Haus sind. Was unklar ist, bleibt unklar, das klärt sich später vor Ort.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand kommt zur Wohnung und schaut sich an, was gemacht werden muss. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, im Treppenhaus fällt niemandem auf, wer da gekommen ist.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie bekommen vorab ein Angebot, in dem steht, was wir tun. Losgelegt wird erst, wenn Sie zustimmen.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die Flächen werden desinfiziert. Je nach Fall bleibt es bei der Leichenfundortreinigung oder Tatortreinigung, oder es folgt die vollständige Wohnungsauflösung. Aus der Wohnung geht nichts weg, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Was als Erstes zu tun ist, lässt sich in wenigen Minuten am Telefon besprechen, auch dann, wenn noch gar nicht feststeht, wie es mit der Wohnung weitergeht.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.