Was eine Reinigung nach einem Leichenfund kostet, ergibt sich erst aus dem Zustand der Räume: aus der betroffenen Fläche, aus den Materialien, in die etwas eingedrungen ist, und daraus, ob es bei einer Tatortreinigung bleibt oder ob eine Wohnung nach einem Todesfall vollständig übernommen wird. Am Anfang steht deshalb ein Blick in die Räume und keine Zahl. Für Einsätze in Namborn läuft die Klärung in einer festen Reihenfolge.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bestimmt sie den Zeitpunkt. Bevor Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben, beginnt bei uns nichts.
- Die Räume unberührt lassen. Wischen verändert vor allem das Bild. Was in Fugen, Dielen, Bodenbelag und Estrich gezogen ist, bleibt dort, auch wenn die Oberfläche danach sauber aussieht. Wie eine Fläche wirkt, sagt nichts über ihren biologischen Zustand, und ein Lappen verteilt Rückstände eher, als dass er sie herausholt. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt. Mit ihr verschwindet er dauerhaft.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügt eine knappe Beschreibung: um welche Räume es geht, was vorgefallen ist, ob die Polizei beteiligt war und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts und bindet Sie an nichts. Die Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot, in dem der vereinbarte Umfang schriftlich steht. Gearbeitet wird, nachdem Sie zugestimmt haben.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Je nach Fall bleibt es bei der Leichenfundortreinigung, oder es folgt die Räumung bis zur vollständigen Wohnungsauflösung. Die Arbeitszeiten lassen sich auf Wunsch so legen, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Welcher Punkt in einem konkreten Fall zuerst zu klären ist, zeigt sich im Gespräch, noch vor der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.