Ein Telefonat genügt, um alles Weitere in Gang zu setzen. Wir reinigen Leichenfundorte und Tatorte in Nalbach, übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall und lösen sie auf Wunsch vollständig auf. Was am Telefon geschildert wird, reicht für eine erste Einordnung, den Rest zeigen die Räume selbst.
Weil nach dem Wischen zurückbleibt, was man nicht sieht. Rückstände ziehen in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und bis in den Estrich. Eine Fläche kann optisch sauber sein und biologisch belastet bleiben, das eine sagt über das andere nichts aus. Ein Reinigungsmittel an der Oberfläche verteilt die Kontamination eher, als dass es sie entfernt. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, er sitzt im Material: Ist die Quelle heraus, ist er dauerhaft weg. Bei der Tatortreinigung und der Leichenfundortreinigung bauen wir deshalb aus, was betroffen ist, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen darunter.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb steht am Anfang eine Besichtigung, die nichts kostet. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung besprochen. Eine Wohnungsauflösung umfasst mehr als die Reinigung eines Raums: Hausrat, Möbel und Einbauten werden geräumt und abtransportiert. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe durch die Ermittlungsbehörden ab, vorher arbeiten wir dort nicht. Danach sehen wir uns die Wohnung an, kostenlos. Unsere Fahrzeuge sind neutral und ohne Firmennamen, im Haus bleibt der Einsatz damit unter uns.
Für den ersten Schritt genügt eine kurze Schilderung am Telefon. Was daraus folgt, entscheidet sich bei der Besichtigung und nicht vorher.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
