Nach einem Leichenfund gibt es in einer Wohnung Arbeiten, die Angehörige besser nicht selbst übernehmen. Diese Seite beschreibt, wie eine Tatortreinigung abläuft, wer den Auftrag erteilt und was vor dem ersten Handgriff geklärt ist. Wir kommen für die Leichenfundortreinigung nach Nabburg, übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall und führen die Wohnungsauflösung durch.
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So geht es weiter
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, wird dort nichts verändert. Erst wenn die Räume freigegeben sind, beginnt unser Teil der Arbeit.
- Warum die Oberfläche täuscht. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt zurück, was längst in Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich eingezogen ist. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch weiterhin belastet sein; das eine sagt über das andere nichts. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch sitzt nicht oben, sondern in der Quelle im Material. Ist diese entfernt, ist er dauerhaft mit ihr verschwunden.
- Was am Telefon geklärt wird. Wichtig ist, wer den Auftrag erteilt und wer den Zugang zur Wohnung ermöglicht. Dazu Lage, Größe und Zustand der Räume, soweit bekannt. Mehr braucht es für den ersten Schritt nicht.
- Wir sehen uns die Räume an. Ein Mitarbeiter besichtigt die Wohnung, das kostet nichts. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Beschriftung, und die Arbeitszeiten lassen sich auf Wunsch so legen, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
- Der Umfang wird festgehalten. Vor Arbeitsbeginn liegt ein Angebot vor, in dem steht, was gemacht wird. Erst nach der Zustimmung des Auftraggebers wird angefangen.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung, oder die Wohnung wird komplett geräumt.
Ob ein Fall in diesen Ablauf gehört, lässt sich im Gespräch in wenigen Minuten einordnen. Danach steht fest, welcher Schritt als Nächstes ansteht.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.