Angehörige und Vermieter kommen mit unterschiedlichen Fragen. Die einen wollen wissen, was mit dem Hausrat und den Räumen passiert, die anderen, wer den Auftrag erteilt und wer den Zugang ermöglicht. Beides klärt sich im gleichen Gespräch: Wir übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall in Mutlangen, dazu Leichenfundortreinigung, Tatortreinigung und Wohnungsauflösung.
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Schritt für Schritt
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bestimmt sie, ab wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vorher beginnt keine Arbeit. Besprechen lässt sich der Fall trotzdem schon.
- Nichts selbst putzen. Rückstände bleiben nicht oben liegen, sie wandern in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich. Ein Tuch holt sie dort nicht heraus, es trägt sie weiter: Aus einer begrenzten Stelle wird eine größere Zone, während im Material alles bleibt, was schon eingezogen ist. Deshalb sagt ein sauber wirkender Boden nichts über seinen biologischen Zustand. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt. Ist sie entfernt, ist er dauerhaft weg.
- Das Vorgespräch. Hilfreich ist, was bekannt ist: um welche Räume es geht, wie lange die Wohnung unbemerkt blieb, ob Polizei oder Staatsanwaltschaft beteiligt waren, wie der Zugang möglich ist. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
- Besichtigung. Bevor etwas kalkuliert wird, sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Danach liegt ein schriftliches Angebot vor. Gearbeitet wird erst, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.
- Was dann geschieht. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Je nach Auftrag folgt die Reinigung des Fundorts, die Übernahme der Wohnung nach dem Todesfall oder deren vollständige Auflösung. Zum Schluss erhält der Auftraggeber eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die er bei seiner Versicherung einreichen kann.
Welcher dieser Fälle vorliegt, muss vorab nicht feststehen. Das ordnet sich im Telefonat, und alles Weitere richtet sich nach dem, was die Räume zeigen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.