Was den Aufwand in solchen Räumen begrenzt, ist nicht Eile, sondern eine geklärte Reihenfolge. Diese Seite beschreibt, wie Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung ablaufen, wie wir eine Wohnung nach einem Todesfall übernehmen und was bei einer Wohnungsauflösung geschieht. Am Anfang steht die praktische Frage, wer den Auftrag erteilt und wer uns Zugang zu den Räumen verschafft.
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So geht es weiter
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft an einem Fundort arbeiten, liegt die Entscheidung dort. Wir fahren erst an, wenn die Räume freigegeben sind.
- Warum die Oberfläche täuscht. Rückstände bleiben nicht auf dem Bodenbelag liegen. Sie ziehen in Fugen, Holz und Estrich, also in Schichten, die ein Tuch nicht erreicht. Wer von Hand wischt, verteilt sie über eine größere Fläche als vorher und vergrößert damit die betroffene Zone, statt sie zu beseitigen. Optisch sauber heißt deshalb nicht biologisch sauber. Und der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügen wenige Angaben: welche Räume betroffen sind, ob eine Freigabe vorliegt und ob nur gereinigt oder die gesamte Wohnung geräumt werden soll.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, und der lässt sich nur vor Ort beurteilen.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang wird schriftlich festgehalten, bevor jemand zu arbeiten beginnt. Erst nach Ihrer Zustimmung fangen wir an. Nach Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei einer Versicherung einreichen können.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung reicht die Arbeit weiter: Der Hausrat wird sortiert und ausgeräumt, ebenso Möbel, Textilien und Bodenbeläge, soweit sie belastet sind. Ob es bei einer Reinigung bleibt oder die Wohnung vollständig aufgelöst wird, steht vorher im Angebot.
Für ein erstes Gespräch reicht eine kurze Schilderung der Lage in Murg. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.