Nach einem Todesfall in einer Wohnung stellt sich zuerst eine sachliche Frage: was muss aus den Räumen heraus, und was lässt sich reinigen. Diese Seite beschreibt, in welcher Reihenfolge das abläuft, von der Freigabe bis zum letzten Arbeitsschritt. Der Weg ist derselbe, ob es um eine Leichenfundortreinigung in Muggensturm geht, um die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder um eine anschließende Wohnungsauflösung.
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Was nacheinander passiert
- Die behördliche Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, beginnt keine Tatortreinigung, solange der Ort nicht freigegeben ist. Bis dahin bleibt in den Räumen alles unverändert.
- Warum Wischen nicht hilft. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Rückstände liegen dann nicht mehr auf der Fläche, sondern im Material darunter. Eine Fläche sieht sauber aus und ist es biologisch nicht. Wasser und Reiniger, über die Oberfläche geführt, verteilen die Rückstände zusätzlich. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Wird sie entfernt, verschwindet er dauerhaft.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist, welche Räume betroffen sind, welche Böden dort liegen und wer den Auftrag erteilt und den Zugang zur Wohnung ermöglicht. Für eine erste Einschätzung genügt das.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Das schriftliche Angebot. Danach steht schriftlich fest, was gemacht wird. Die Arbeit beginnt erst nach Ihrer Zustimmung.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke legen wir gesondert beiseite und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, bevor dafür die Freigabe vorliegt.
Ob es bei der Reinigung einzelner Räume bleibt oder die Wohnung vollständig geräumt wird, ergibt sich aus der Besichtigung. Für den Anfang reicht ein Gespräch, in dem der Zustand der Räume geschildert wird.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.