Rückstände nach einem Todesfall lösen sich nicht dadurch auf, dass Zeit vergeht. Sie sitzen im Bodenaufbau und bleiben dort, bis jemand sie herausholt. Diese Seite erklärt, wie eine Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und eine Wohnungsauflösung in Münstertal/Schwarzwald ablaufen.
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Schritt für Schritt
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, wird dort nichts verändert. Erst nach der Freigabe darf gearbeitet werden.
- Warum die Oberfläche täuscht. Ein Bodenbelag ist nur die oberste Schicht. Darunter liegen Fugen, Kleber, Holz und Estrich, und sobald der Belag durchlässig wird, wandert Flüssigkeit in diese Schichten weiter. Wie blank die Fläche oben aussieht, sagt deshalb nichts darüber, was zwei Zentimeter tiefer im Material steckt. Wischen erreicht diese Tiefe nicht, es verteilt die Rückstände nur nach oben hin. Auch der Geruch hat seine Quelle unten im Aufbau und verliert sich erst, wenn das betroffene Material draußen ist. Eigenes Putzen bringt an dieser Stelle nichts ein.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist eine kurze Schilderung: um welchen Raum es geht, welcher Boden verlegt ist, ob die Polizei beteiligt war und ob die Wohnung nur gereinigt oder auch geräumt werden soll.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, im Haus fällt also kein Firmenname auf.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand anfängt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung. Wer Begegnungen im Treppenhaus vermeiden möchte, kann die Arbeitszeiten entsprechend legen lassen.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir danach den gesamten Hausrat aus, Zimmer für Zimmer, bis die Wohnung leer und gereinigt übergeben werden kann.
Ob Tatortreinigung, Reinigung nach einem Todesfall oder Auflösung: Der Ablauf bleibt derselbe. Besichtigung und Angebot kosten nichts, entschieden wird erst danach.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.