Vermieter fragen nach einem Leichenfund zuerst nach dem Zustand des Bodens, Angehörige fragen, was mit den Sachen des Verstorbenen geschieht. Beides gehört zur selben Arbeit: Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, wir reinigen die Wohnung nach einem Todesfall und führen die Wohnungsauflösung durch. Nach Münnerstadt kommen wir, sobald die Räume von Polizei oder Staatsanwaltschaft freigegeben sind.
Haushaltsmittel sind für Haushaltsschmutz gemacht. Ein Reiniger löst, was auf einer Oberfläche liegt, und dort endet seine Wirkung. Die Rückstände nach einem Todesfall liegen aber nicht auf dem Boden, sie sind hineingezogen: in Fugen, unter den Belag, in Holz und Estrich. Eine Fläche kann danach sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein, weil das Auge nur die Oberfläche beurteilt. Wischen verteilt solche Rückstände zusätzlich, statt sie herauszuholen. Wir entfernen belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sieht sich das jemand vorher kostenlos an. Aus dieser Besichtigung entsteht ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten festgehalten ist. Begonnen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Sie erhalten später eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang zur Wohnung ermöglicht. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten.
Er verschwindet dauerhaft. Geruch entsteht nicht im Raum selbst, sondern an einer Quelle im Material. Solange diese Quelle dort sitzt, kehrt er nach jedem Lüften zurück. Ist das betroffene Material entfernt und die Fläche gereinigt, fehlt ihm der Ursprung.
Ein Gespräch genügt, um das Weitere zu klären: um welche Räume es geht und wann eine Besichtigung möglich ist.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
