Vermieter und Angehörige rufen mit unterschiedlichen Fragen an. Angehörige wollen wissen, was mit den Räumen und dem Hausrat geschieht, Vermieter fragen nach dem Ablauf und nach Nachweisen. Beide Wege führen über dieselbe Reihenfolge: Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall, auf Wunsch die Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Müncheberg.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt keine Reinigung, solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort nicht freigegeben haben. Bis dahin bleibt alles unverändert.
- Warum Wischen nicht hilft. Rückstände bleiben nicht auf der Oberfläche liegen. Sie gehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich hinein. Wer von Hand darüber arbeitet, verteilt sie über Tuch, Wasser und Schuhe auf Flächen, die vorher nicht betroffen waren. Die belastete Zone wird dadurch größer statt kleiner. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, und der Geruch endet erst, wenn seine Quelle im Material heraus ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon geht es um Nüchternes: welche Räume betroffen sind, in welchem Zustand sie sich befinden, ob eine Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht.
- Die Besichtigung vor Ort. Bevor gerechnet wird, sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Angebot. Anschließend steht der Umfang schriftlich fest. Gearbeitet wird erst, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.
- Und dann wird gearbeitet. Bei einer Tatortreinigung wird belastetes Material entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Je nach Auftrag folgt die Räumung des Hausrats.
Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt. Wer noch nicht einschätzen kann, was in seinem Fall ansteht, schildert die Lage am Telefon; die fachliche Einordnung ist unsere Aufgabe.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.