Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Fundort noch nicht freigegeben haben, bleibt in der Wohnung alles, wie es ist. Danach beginnt der Teil, um den es hier geht: Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, kümmern uns um die Wohnung nach einem Todesfall und räumen den Haushalt, wenn er weichen soll. Wir kommen dafür nach Müllrose.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir deren Freigabe ab. Bis dahin arbeitet niemand in den Räumen. Wer nicht weiß, ob sie schon vorliegt, erfährt es bei der ermittelnden Dienststelle.
- Die Räume unberührt lassen. Wie weit die Rückstände reichen, sieht man einer Wohnung nicht an. Sie ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich, und eine Fläche kann sauber wirken und biologisch trotzdem belastet sein. Wischen verteilt dabei nur, was längst im Material sitzt. Auch der Geruch hängt daran: Er verschwindet, sobald die Quelle im Material entfernt ist, und nicht vorher. Beurteilen lässt sich das erst, wenn jemand die Räume vor Ort prüft.
- Der Anruf. Am Telefon hilft alles, was Sie ohnehin schon wissen: was vorgefallen ist, um welche Räume es geht, ob die Freigabe vorliegt und wie die Wohnung zugänglich ist. Mehr braucht es für den Anfang nicht.
- Besichtigung. Wir sehen uns die Räume an und prüfen, was betroffen ist. Dieser Termin kostet nichts.
- Angebot. Anschließend erhalten Sie schriftlich, welche Arbeiten wir vorschlagen und was sie kosten. Erst wenn Sie zustimmen, fangen wir an.
- Die Arbeit selbst. Wir tragen kontaminiertes Material aus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Grundlage dafür ist die Biostoffverordnung. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir darüber hinaus den gesamten Hausrat und übergeben die Wohnung leer. Wenn Sie Begegnungen im Haus vermeiden möchten, legen wir die Arbeitszeiten entsprechend.
Ob Tatortreinigung oder Auflösung eines ganzen Haushalts: Der Umfang steht fest, bevor gearbeitet wird. Geklärt wird er im Gespräch, und dafür genügt eine kurze Schilderung der Lage.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.