Rückstände aus einem Leichenfund ziehen in Bodenbelag, Fugen und Estrich ein und bleiben dort, bis das Material entfernt wird. Deshalb hört eine Leichenfundortreinigung nicht an der Oberfläche auf. Wir übernehmen in Müden die Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
Weil die Oberfläche nur der Teil ist, den man sieht. Rückstände gehen in Fugen, Holz, Bodenkleber und Estrich über. Wird oben gewischt, bleibt die Kontamination im Material, und das Wischwasser trägt sie zusätzlich in Ritzen und angrenzende Flächen. Ein Raum kann sauber aussehen und im Aufbau darunter unverändert belastet sein. Auch der Geruch hängt daran: Er hört auf, wenn seine Quelle im Baustoff entfernt ist, nicht wenn die Fläche glänzt. Wir nehmen belastetes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, und den sehen wir uns vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach liegt Ihnen ein Angebot vor, in dem der Umfang der Arbeiten festgehalten ist. Begonnen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Das hängt vom einzelnen Fall ab. Wie groß die Wohnung ist, in welchem Zustand die Räume sind und wie viel Bausubstanz betroffen ist, verändert den Ablauf jedes Mal. Verbindlich sagen lässt sich das nach der Besichtigung.
Ist die Polizei eingeschaltet, wird deren Freigabe abgewartet; vorher wird in den Räumen nicht gearbeitet. Danach folgt die Besichtigung. Bei einer Wohnungsauflösung sichten wir den Hausrat und trennen belastete von unbelasteten Gegenständen. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt. Unsere Fahrzeuge sind nicht beschriftet, im Haus ist also nicht erkennbar, welche Firma dort arbeitet.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie über die Wohnung und den Zustand der Räume wissen. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
