Bevor an einem Fundort gearbeitet wird, müssen zwei Dinge geklärt sein: ob die Ermittlungsbehörde die Räume freigegeben hat, und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht. Erst danach beginnt die eigentliche Arbeit. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung, auch im Vogelsbergkreis.
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Was nacheinander passiert
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, wird dort nichts verändert. Die Freigabe entscheidet über den Beginn, nicht wir. Ein Anruf vorher ist trotzdem sinnvoll, damit die Sache vorbereitet ist.
- Warum Wischen nicht hilft. Das Auge ist bei solchen Flächen kein Maßstab. Ein Boden kann sauber aussehen und im Material darunter belastet sein, weil Rückstände in Fugen, Dielen, Kleber und Estrich einziehen. Feuchtes Wischen an der Oberfläche verteilt diese Rückstände, statt sie zu entfernen. Auch der Geruch sitzt nicht in der Luft, sondern in der Quelle im Material, und verschwindet dauerhaft, sobald diese Quelle heraus ist.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich sind: um welche Art von Räumen es geht, ob eine Behörde beteiligt war, wie groß die betroffene Fläche etwa ist und wer den Schlüssel hat.
- Der Termin vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an und beurteilt, was betroffen ist. Diese Besichtigung ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie erhalten den Umfang schriftlich. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird ausschließlich nach Ihrer Zustimmung.
- Die Durchführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke sichern wir und geben sie an die Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange dafür keine Freigabe vorliegt.
Wer in Mücke vor dieser Lage steht, kann den Fall zunächst am Telefon schildern. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.