Nach einem Todesfall in einer Wohnung entscheidet der Zustand der Räume darüber, was zu tun ist: welches Material heraus muss und welche Flächen behandelt werden. Wir reinigen Leichenfundorte und Tatorte in Mücheln, übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf. Diese Seite beschreibt die Reihenfolge und wer an welcher Stelle etwas veranlasst.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bleiben die Räume unverändert, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft sie freigeben. Vorher beginnt keine Reinigung.
- Nicht selbst reinigen. Eine Reinigung von Hand macht die betroffene Zone größer statt kleiner. Tuch, Wischwasser und Schuhsohlen tragen Rückstände in Bereiche, die vorher unberührt waren. Das, worauf es ankommt, sitzt ohnehin tiefer: unter dem Bodenbelag, in Fugen, in Holz und im Estrich. Dort ändert eine Behandlung der Oberfläche nichts. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt, und verschwindet dauerhaft mit ihr.
- Das Vorgespräch. Am Telefon zählen wenige Angaben: um welche Räume es geht, was vorgefallen ist, ob eine Freigabe vorliegt, wer den Auftrag erteilt und wer den Zugang zur Wohnung ermöglicht.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen schriftlich, welche Arbeiten vorgesehen sind. Ohne Ihre Zustimmung wird nicht begonnen. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Lage bleibt es bei der Leichenfundortreinigung oder Tatortreinigung, oder es kommt die Übernahme der Wohnung mit einer Wohnungsauflösung hinzu.
Welche dieser Schritte in Ihrem Fall nötig sind, ergibt sich aus dem Zustand der Räume und wird im Vorgespräch geklärt, bevor irgendetwas verbindlich wird.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.