Was ein Einsatz kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Wichtig ist, wie viele Flächen betroffen sind, wie tief Rückstände ins Material gegangen sind und wie viel Hausrat noch dort steht. Wir reinigen Leichenfundorte, übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall und führen Wohnungsauflösungen durch.
Das Auge ist hier kein Maßstab. Ein Boden kann sauber wirken und trotzdem belastet sein. Was an einem Fundort zurückbleibt, zieht in Fugen, in Holz, unter Bodenbeläge und in den Estrich. Oben ist davon nichts mehr zu erkennen. Wischen verteilt solche Rückstände, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, er sitzt in der Quelle im Baustoff. Ist die Quelle heraus, ist er dauerhaft weg. Deshalb wird bei einer Leichenfundortreinigung kontaminiertes Material entfernt und fachgerecht entsorgt. Die betroffenen Flächen werden anschließend mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert.
Der Umfang steht fest, sobald jemand die Räume gesehen hat. Diese Besichtigung ist für Sie kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot mit den Arbeiten, die nötig sind. Begonnen wird erst, wenn Sie dem Angebot zugestimmt haben.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir deren Freigabe ab. Vorher wird in den Räumen nicht gearbeitet. Ist der Ort frei, folgt die Besichtigung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Bei einer Wohnungsauflösung kommt zur Tatortreinigung das Räumen der Zimmer hinzu, und wie viel dort steht, zeigt sich erst vor Ort in Moringen. Zeiten, die vorab genannt werden, wären reine Schätzung.
Für den Anfang genügt ein kurzes Gespräch: was vorgefallen ist, um welche Räume es geht und was mit dem Hausrat geschehen soll. Alles Weitere klären wir bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
