Nach einem Leichenfund hilft zuerst eine klare Reihenfolge: Freigabe, Besichtigung, Angebot, Reinigung. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, kümmern uns um die Wohnung nach einem Todesfall und lösen sie auf Wunsch vollständig auf. Wer diesen Weg kennt, muss in Moorrege nichts auf eigene Faust versuchen.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt der Raum unberührt, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft ihn freigegeben haben. Bis dahin lässt sich alles Weitere am Telefon klären, ohne dass jemand die Wohnung betreten muss.
- Nichts selbst putzen. Wie weit Rückstände gegangen sind, lässt sich an der Oberfläche nicht ablesen. Sie sitzen in Fugen, unter Bodenbelägen, im Holz, mitunter im Estrich. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein. Ein Wischgang mit Haushaltsmitteln verteilt dabei, was entfernt werden müsste, und Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt. Wie viel wirklich heraus muss, beurteilen wir erst, wenn wir die Räume gesehen haben.
- Das Vorgespräch. Am Telefon genügt, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht, ob die Freigabe vorliegt, wie lange die Wohnung verschlossen war, wer sonst im Haus wohnt. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus ausbleiben.
- Der Termin vor Ort. Wir sehen uns die Räume an und schätzen den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Was im Angebot steht. Sie erhalten vorab schriftlich, welche Arbeiten vorgesehen sind und welchen Umfang sie haben. Begonnen wird erst, wenn Sie zustimmen.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Damit verschwindet auch die Ursache des Geruchs. Je nach Lage bleibt es bei der Tatortreinigung, oder wir übernehmen die Wohnung einschließlich Wohnungsauflösung.
Ob eine Reinigung ausreicht oder die ganze Wohnung übernommen wird, klärt sich im Gespräch und beim Termin in den Räumen. Bis zum Angebot entsteht keine Verpflichtung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.