Was nach einem Leichenfund in den Räumen zu tun ist, zeigt sich erst, wenn jemand sie gesehen hat. Ob nur einzelne Flächen betroffen sind oder Bodenbeläge heraus müssen, ob der Hausrat bleibt oder mit weggeht: das beurteilen wir bei der Besichtigung. Wir übernehmen in Möser die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Freigabe abwarten. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, beginnt vor der Freigabe des Ortes nichts. Wir fragen im Gespräch nach, ob sie schon vorliegt.
- Nichts selbst putzen. Wie weit etwas in das Material gegangen ist, sieht man einer Fläche nicht an. Rückstände ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich, und ein sauber wirkender Boden sagt nichts über den biologischen Zustand darunter. Beim Wischen verteilt sich, was eigentlich heraus soll. Ob eine Fläche desinfiziert wird oder Material entfernt werden muss, lässt sich erst vor Ort beurteilen. Am Geruch ändert sich etwas, sobald die Quelle im Material entfernt ist, und zwar dauerhaft.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist alles, was Sie über die Räume wissen: welcher Raum betroffen ist, welche Böden dort liegen, ob die Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt und uns Zugang verschafft.
- Die Besichtigung vor Ort. Wir sehen uns die Räume an und schätzen den Aufwand ein. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie bekommen vorab ein Angebot, in dem die Arbeiten aufgeführt sind. Erst nach Ihrer Zustimmung fangen wir an.
- Ausführung. Belastetes Material nehmen wir heraus und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Je nach Auftrag bleibt es bei der Reinigung des Fundortes, oder wir räumen die Wohnung vollständig. Danach erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Am Anfang steht ein Telefonat, in dem Sie den Fall schildern. Alles Weitere ordnet sich daran.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.