Ist die Polizei eingeschaltet, steht am Anfang immer deren Freigabe. Ab diesem Zeitpunkt lässt sich alles Weitere ordnen: die Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es soweit kommt, die Wohnungsauflösung in Mockrehna. Diese Seite beschreibt der Reihe nach, was danach geschieht und wer an welcher Stelle entscheidet.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort bearbeiten, beginnt dort keine Reinigung. Die Entscheidung darüber liegt allein bei diesen Stellen. Erst nach der Freigabe dürfen wir die Räume betreten.
- Die Räume unberührt lassen. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt der entscheidende Teil zurück. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich ein, und dort erreicht sie kein Haushaltsmittel. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, das sieht man ihr nicht an. Wischwasser trägt das Material zusätzlich in Bereiche, die vorher nichts abbekommen hatten. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt. Ist sie entfernt, verschwindet er dauerhaft.
- Der Anruf. Nützlich ist eine knappe Schilderung: um welche Räume es geht, ob eine Freigabe vorliegt, was vorgefunden wurde und in welchem Verhältnis Sie zur Wohnung stehen. Daraus ergibt sich, wer über den weiteren Umfang entscheidet.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jeder Zusage sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Dabei zeigt sich, ob eine Reinigung genügt, ob die Wohnung übernommen oder vollständig aufgelöst wird.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie erhalten vorab schriftlich, welche Arbeiten vorgesehen sind. Begonnen wird, wenn Sie zugestimmt haben, und nicht vorher.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gelegt, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Ob es bei einer Tatortreinigung bleibt oder die Wohnung am Ende leer übergeben wird, klärt sich im Telefonat und bei der Besichtigung. Beides lässt sich in einem Gespräch beantworten.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.