Nach einem Leichenfund rufen Angehörige und Vermieter mit unterschiedlichen Fragen an. Angehörige wollen wissen, was mit den persönlichen Sachen geschieht, Vermieter, wie weit die Kontamination in Belag und Estrich reicht. Wir übernehmen beides: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Zum Einsatzort in Mirow kommen wir, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Nein, weil Wischen nur die Oberfläche erreicht. Was zurückbleibt, sitzt nicht auf dem Boden, sondern darunter: in Fugen, im Kleber unter dem Belag, in Holzdielen, im Estrich. Ein feuchtes Tuch löst solche Rückstände an und verteilt sie über die Fläche, statt sie herauszuholen. Danach sieht der Raum sauber aus, am Zustand des Materials darunter ändert das nichts. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Baustoff sitzt; mit dem belasteten Material verschwindet er dauerhaft. Wir entfernen dieses Material und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir uns die Lage vorher kostenlos an. Sie erhalten ein Angebot, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Zur Rechnung, die die Posten einzeln ausweist, gehört eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Am Anblick nicht. Ein Raum kann geordnet und trocken wirken, während unter dem Belag Rückstände stehen. Sichtbare Sauberkeit sagt nichts darüber, wie eine Fläche biologisch beschaffen ist, deshalb beurteilt das jemand vor Ort und nicht nach Fotos.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung besprochen. Wie viele Flächen betroffen sind und wie viel Material heraus muss, bestimmt den Umfang. Kommt eine Wohnungsauflösung dazu, sichern wir Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke und geben sie den Berechtigten.
Für das erste Gespräch genügt, was Sie wissen: um welche Räume es geht und wer den Zugang ermöglichen kann.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
