Eine Wohnung kann nach einem Todesfall wieder bewohnbar werden. Nötig ist dafür, dass alles herauskommt, was Rückstände aufgenommen hat, und dass die Flächen darunter desinfiziert werden. Wir übernehmen das in Milower Land: die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die vollständige Wohnungsauflösung.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt bei uns nichts, bevor der Fundort freigegeben ist. Diese Freigabe erteilen Polizei oder Staatsanwaltschaft. Bis dahin bleibt die Wohnung, wie sie ist.
- Warum Wischen nicht hilft. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich saugen auf, was auf sie trifft. Rückstände sitzen dann Millimeter tief im Material und nicht auf der Oberfläche. Deshalb sagt eine sauber aussehende Fläche nichts über ihren biologischen Zustand. Ein Lappen verteilt, was er nicht erreicht, und der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt. Er verschwindet dauerhaft, sobald dieses Material heraus ist.
- Was am Telefon geklärt wird. Um welche Räume es geht, welche Böden verlegt sind, ob die Freigabe vorliegt und ob zusätzlich der Hausrat wegmuss. Wer etwas davon nicht weiß, sagt das einfach; den Rest klären wir bei der Besichtigung.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume an, das kostet nichts. Die Teams kommen mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung.
- Angebot. Danach steht schriftlich fest, welche Arbeiten anfallen. Erst wenn Sie zustimmen, fängt jemand an.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach den Vorgaben der Biostoffverordnung. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den gesamten Hausrat aus und geben die leere Wohnung gereinigt zurück; die Arbeitszeiten legen wir auf Wunsch so, dass Sie im Haus niemandem begegnen.
Für das erste Gespräch genügt, was Sie im Moment wissen. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.