Solange die Polizei einen Fundort nicht freigegeben hat, wird dort nicht gearbeitet. Liegt die Freigabe vor, übernehmen wir die Tatortreinigung, die Leichenfundortreinigung und die Wohnung nach einem Todesfall. Auch eine Wohnungsauflösung gehört dazu. Wir kommen dafür nach Michelau i.OFr.
Mit Eimer und Reiniger wird die betroffene Zone größer statt kleiner. Ein Tuch nimmt nur auf, was obenauf liegt. Der Rest wandert über die Fläche und in Bereiche, die vorher unberührt waren. Dazu kommt, was nach unten gezogen ist: in Fugen, in den Bodenbelag, ins Holz, in den Estrich. Dort kommt man von Hand nicht heran. Wir nehmen belastetes Material heraus und entsorgen es fachgerecht. Die Flächen werden danach mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Auch der Geruch endet damit, denn seine Quelle steckt im Material und ist dann fort.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts. Anschließend erhalten Sie ein Angebot. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Zum Schluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Am Anblick nicht. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch trotzdem belastet sein. Anderes sieht schlimmer aus, als es ist. Was tatsächlich nötig ist, zeigt sich erst, wenn jemand die Räume vor Ort beurteilt.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir ihre Freigabe ab. Danach sehen wir uns die Räume an und besprechen, welche Arbeiten anstehen. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Sie im Haus niemandem begegnen.
Am Anfang steht ein Gespräch. Sie schildern, um welche Räume es geht und wie die Lage ist. Alles Weitere klärt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
