Ein Telefonat genügt, alles Weitere ergibt sich daraus. Diese Seite beschreibt, was nach einem Todesfall in einer Wohnung in Messel der Reihe nach geschieht: von der Leichenfundortreinigung über die Übernahme der Wohnung bis zur Wohnungsauflösung. Sie schildern, was vorgefallen ist, den Ablauf danach ordnen wir.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Warten auf die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, wird dort nicht gereinigt. Liegt die Freigabe vor, kann begonnen werden.
- Die Räume unberührt lassen. Haushaltsmittel sind für Alltagsschmutz gebaut. Sie lösen Fett, nehmen Staub auf und machen eine Oberfläche wieder ansehnlich. Dort endet ihre Reichweite. Was nach einem Todesfall zurückbleibt, liegt nicht auf dem Boden, sondern zieht in ihn hinein: in Fugen, in Holz, unter den Belag, in den Estrich. Ein Wischtuch kommt an diese Schicht nicht heran, es trägt oben liegende Rückstände weiter. Eine Fläche kann deshalb sauber wirken und biologisch belastet sein, das Aussehen sagt über den Zustand nichts. Auch der Geruch hängt daran. Er bleibt, solange die Quelle im Material steckt, und er ist mit ihr weg.
- Das Vorgespräch. Nützlich ist, was Sie über die Wohnung wissen: welcher Raum betroffen ist, welcher Bodenbelag liegt, ob nur gereinigt oder die Wohnung anschließend aufgelöst werden soll. Mehr braucht es für den ersten Überblick nicht.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand von uns schaut sich die Räume vor Ort an, das kostet Sie nichts. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, im Haus lässt sich daran nichts ablesen.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen schriftlich, welcher Umfang vorgesehen ist und was er kostet. Gearbeitet wird, wenn Sie zugestimmt haben.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Weggegeben wird nur, was Sie freigegeben haben. Je nach Lage bleibt es bei der Tatortreinigung eines Raumes, oder der gesamte Haushalt wird aufgelöst.
Ob Ihr Fall dazugehört, klärt sich im Gespräch. Eine Entscheidung müssen Sie davor nicht treffen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.