Nach einem Leichenfund in einer Mietwohnung steht zuerst die Frage, wer den Auftrag zur Reinigung erteilt. Wir sprechen das vorher durch und fangen erst an, wenn die Zustimmung eines Auftraggebers vorliegt. Diese Seite beschreibt den Ablauf: Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung.
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Schritt für Schritt
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei am Ort, bestimmt sie den Zeitpunkt. Vor der Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft betreten wir die Räume nicht.
- Nicht selbst reinigen. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich sind offene Materialien. Sie nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es an der Oberfläche nicht wieder her. Deshalb sagt ein sauberes Bild nichts über den biologischen Zustand einer Fläche. Ein Tuch verteilt Rückstände breiter, anstatt sie zu entfernen. Auch der Geruch hat seine Quelle tief im Material und endet dann, wenn diese Quelle heraus ist.
- Das Vorgespräch. Hilfreich am Telefon ist, um welche Art von Räumen es geht, welche Flächen betroffen sind und ob eine Behörde beteiligt war. Daraus ergibt sich, was das Team mitbringt.
- Wir sehen uns die Räume an. Vor jedem Auftrag steht eine Besichtigung, die nichts kostet. Dabei zeigt sich, welche Bodenbeläge, Wände und Möbel betroffen sind.
- Was im Angebot steht. Umfang und Kosten werden schriftlich festgehalten, bevor irgendetwas beginnt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Die Arbeit selbst. Die Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird nichts, wofür die Freigabe fehlt. Je nach Lage bleibt es bei der Leichenfundortreinigung, oder die Wohnung wird anschließend vollständig aufgelöst.
Für Räume in Mertingen und im Kreis Donau-Ries genügt zum Anfang eine kurze Schilderung der Lage. Alles Weitere klärt die Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.