Wer als Angehöriger anruft, fragt anders als ein Vermieter: Die einen wollen wissen, was mit den Sachen des Verstorbenen geschieht, die anderen, ob der Boden bleiben kann. Der Weg ist für beide derselbe. Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung folgen in Mellrichstadt einer festen Reihenfolge, die hier Schritt für Schritt steht.
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So geht es weiter
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume noch nicht freigegeben haben, wird dort nicht gearbeitet. Sobald die Freigabe vorliegt, können Sie uns die Wohnung übergeben.
- Warum die Oberfläche täuscht. Ein Boden besteht aus mehr als dem, was man sieht. Unter Laminat, Teppich oder Dielen liegen Fugen, Kleber und Estrich, und Flüssigkeit findet diesen Weg. Was oben blank wirkt, sagt nichts darüber, wie es zwei Schichten tiefer aussieht. Wischen bringt Reiniger nur auf die Oberseite und verteilt Rückstände, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch verschwindet erst dauerhaft, wenn seine Quelle im Material entfernt ist. Eigenes Putzen bringt an dieser Stelle nichts.
- Die erste Schilderung. Im Gespräch hilft, was Sie wissen: um welche Räume es geht, welcher Boden verlegt ist, wie lange die Wohnung verschlossen war, ob eine Freigabe vorliegt. Was Sie nicht wissen, klären wir später vor Ort.
- Ansehen, was zu tun ist. Wir sehen uns die Räume an, bevor etwas entschieden wird, und das kostet nichts. Wer nicht gesehen werden möchte, sagt das hier: Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, und die Arbeitszeiten lassen sich so legen, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit dem Umfang der Arbeiten. Angefangen wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Was dann geschieht. Bei einer Leichenfundortreinigung kommt kontaminiertes Material heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Je nach Auftrag bleibt es bei der Reinigung, oder die Wohnung wird anschließend vollständig geräumt.
Was in Ihrem Fall nötig ist, ordnen wir am Telefon grob ein. Den Rest zeigt die Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.