Wer nach einem Leichenfund vor einer verschlossenen Wohnung steht, kommt am weitesten, wenn die Schritte in der richtigen Reihenfolge kommen. In Meckesheim übernehmen wir die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die vollständige Auflösung eines Haushalts. Der Weg dahin ist bei jedem Auftrag derselbe.
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So geht es weiter
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort noch bearbeiten, bleibt die Wohnung geschlossen. Unsere Arbeit beginnt danach. Besprechen lässt sich vorher schon alles.
- Die Räume unberührt lassen. Ein Bodenbelag ist keine dichte Schicht. Was auf ihn gelangt, findet den Weg durch Nähte, Fugen und Kleber in den Untergrund darunter und von dort in den Estrich. An der Oberfläche lässt sich das entfernen, im Material bleibt es liegen. Ein Boden, der sauber aussieht, sagt deshalb nichts darüber, wie es um die Schichten darunter steht. Ein Lappen verteilt die Rückstände zusätzlich in die Fläche. Auch der Geruch endet erst, wenn das Material heraus ist, in dem seine Ursache sitzt.
- Der Anruf. Am Telefon hilft alles, was Sie ohnehin wissen: was vorgefallen ist, welche Räume betroffen sind, in welchem Stockwerk die Wohnung liegt und ob sie am Ende leer übergeben werden soll.
- Wir sehen uns die Räume an. Ein Mitarbeiter kommt zur Wohnung und schaut sich den Zustand an. Diese Besichtigung kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
- Das schriftliche Angebot. Danach steht schwarz auf weiß, was gemacht wird und was es kostet. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Erst nach Ihrer Zustimmung fängt jemand an.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir anschließend den gesamten Hausrat aus, bis die Räume leer sind. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass sich Begegnungen im Haus vermeiden lassen.
Ob daraus eine Tatortreinigung wird, die Übernahme der Wohnung nach dem Todesfall oder die komplette Auflösung, klärt sich im Gespräch und bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.