In einer Wohnung nach einem Todesfall bleibt der ganze Hausrat zurück, und mit ihm die Frage, was davon erhalten bleibt und was heraus muss. Diese Frage wird vorher geklärt, nicht während der Arbeit. Wir übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall in Maulburg, dazu die Leichenfundortreinigung, die Tatortreinigung und die Wohnungsauflösung.
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Was nacheinander passiert
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vor dieser Freigabe beginnt keine Reinigung.
- Nicht selbst reinigen. Haushaltsmittel wirken auf der Oberfläche. Sie lösen, was auf Fliesen, Lack oder Glas aufliegt, und dort endet ihre Reichweite. Nach einem Todesfall sind Rückstände jedoch in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich eingezogen. Eine gewischte Fläche sieht sauber aus. Über den biologischen Zustand darunter sagt das nichts, und das Wischen verteilt Rückstände, statt sie zu entfernen. Auch der Geruch steht nicht in der Luft, sondern sitzt im Material. Er verschwindet dauerhaft, sobald die Quelle heraus ist.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist, um welche Art von Räumen es geht, ob die Polizei beteiligt war und wie der Zustand einzuschätzen ist. Auch die Auskunft, dass jemand die Wohnung selbst nicht gesehen hat, ist eine brauchbare Angabe.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jeder Planung sehen wir uns die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Angebot. Danach steht der Umfang schriftlich fest: welche Flächen behandelt werden, welches Material entfernt wird und was unberührt bleibt. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Für eine erste Einordnung reicht ein Telefonat. Was danach folgt, steht fest, bevor jemand anfängt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.