Nach einem Todesfall in einer Mietwohnung meldet sich nicht immer ein Angehöriger, manchmal ist es der Eigentümer des Hauses, solange noch offen ist, wer sich um das Weitere kümmert. Wir reinigen Wohnungen nach einem Todesfall in Maulbronn, übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung und lösen Wohnungen auf. Wir beginnen, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Eine Fläche kann sauber aussehen und trotzdem kontaminiert sein. Was zurückbleibt, liegt nicht obenauf: Es zieht in Fugen, in die Nähte des Bodenbelags, in Holz und in den Estrich darunter. Wird nur die Oberfläche behandelt, verschwindet das Sichtbare, während der Rest im Material bleibt und beim Wischen über die Fläche verteilt wird. Auch der Geruch hält sich, solange seine Quelle im Baustoff sitzt, und er ist dauerhaft weg, sobald dieses Material heraus ist. Deshalb entfernen wir betroffenes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen darunter mit VAH-gelisteten Präparaten.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, und den sieht sich vorher jemand von uns an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit dem Umfang der Arbeiten. Wir fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben.
Sie bekommen von uns eine Rechnung, in der die einzelnen Positionen aufgeschlüsselt sind, dazu eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Diese Unterlagen sind so aufbereitet, dass Sie sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Wie diese entscheidet, liegt bei ihr.
Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden. Was in den Räumen geschieht, bleibt zwischen Ihnen und uns. Gleiches gilt für eine Wohnungsauflösung, bei der wir die Räume leerräumen und die Reinigung anschließen.
Für den ersten Schritt genügt eine kurze Schilderung, um welche Art von Wohnung es geht und in welchem Zustand die Räume sind. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
