Zwei Dinge stehen vor jeder Reinigung: ob der Ort behördlich freigegeben ist und wie weit die Rückstände in das Material gegangen sind. Beides lässt sich nicht am Telefon entscheiden. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung, in Marlow wie an jedem anderen Einsatzort.
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Schritt für Schritt
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, beginnt keine Arbeit. Bis zur Freigabe bleibt die Wohnung unverändert.
- Nicht selbst reinigen. Mit dem Auge lässt sich das Ausmaß nicht beurteilen. Rückstände sitzen in Bodenbelägen, Fugen, Holz und Estrich, und eine Fläche kann sauber wirken, obwohl sie biologisch belastet ist. Feuchtes Nachwischen bringt die Rückstände nur in Bewegung, entfernt sie aber nicht. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Was tatsächlich heraus muss, zeigt sich erst, wenn jemand die Räume angesehen hat.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht, ob Behörden beteiligt waren, welche Flächen betroffen aussehen und wie lange die Wohnung unbewohnt ist. Auch Fragen zur Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall werden dabei geklärt.
- Der Termin vor Ort. Die Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie bekommen vorab ein Angebot mit dem, was gemacht wird. Erst wenn Sie zustimmen, beginnt die Arbeit. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Je nach Lage bleibt es bei der Reinigung, oder die Wohnung wird komplett aufgelöst. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Wer unsicher ist, in welcher Reihenfolge sein Fall gerade steht, klärt das in einem kurzen Gespräch. Danach ist bekannt, was zu tun ist und wer welchen Schritt übernimmt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.