Nach einem Leichenfund entscheidet die Polizei, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Erst danach beginnt unsere Arbeit: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Marklkofen. Der Ablauf ist bei jedem Auftrag der gleiche.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort noch bearbeiten, wird dort nichts angefasst. Die Freigabe kommt von den Behörden, nicht von uns. Schildern lässt sich ein Fall aber auch schon davor.
- Die Räume unberührt lassen. Haushaltsmittel arbeiten an der Oberfläche. Lappen, Eimer und Reiniger nehmen weg, was auf einer Fläche liegt, und dort endet ihre Wirkung. Rückstände sind zu diesem Zeitpunkt längst in Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich gezogen. Eine gewischte Fläche sieht danach sauber aus, sagt über den biologischen Zustand darunter jedoch nichts. Wischwasser verteilt zusätzlich, was es aufnimmt. Auch der Geruch sitzt in dieser Tiefe. Er verschwindet dauerhaft, sobald die Quelle im Material entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon hilft alles, was bereits bekannt ist: um welche Art von Räumen es geht, wie lange die Wohnung leer stand, ob die Behörden noch beteiligt sind und wer den Auftrag erteilen und den Zugang ermöglichen kann.
- Die Besichtigung vor Ort. Bevor etwas geplant wird, sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Was im Angebot steht. Der Umfang der Arbeiten wird schriftlich festgehalten. Begonnen wird erst nach Ihrer Zustimmung. Wie hoch der Aufwand ausfällt, richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material bauen wir aus und entsorgen es fachgerecht. Betroffene Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Fall folgt die Räumung des Hausrats. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Wer unsicher ist, ob sein Fall in diesen Rahmen passt, kann ihn im Gespräch schildern. Die Einordnung übernehmen wir.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.