Angehörige stellen andere Fragen als Vermieter. Die einen möchten wissen, was mit dem Hausrat und den persönlichen Dingen geschieht, die anderen, wann die Räume geräumt sind und wer den Auftrag erteilt. Der Weg dorthin ist derselbe, ob es um eine Leichenfundortreinigung geht, um die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder um eine Wohnungsauflösung in Markersdorf.
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Was nacheinander passiert
- Warten auf die Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, wird bis zu ihrer Freigabe nichts betreten und nichts bewegt. Erst danach lässt sich ein Termin abstimmen.
- Warum die Oberfläche täuscht. Rückstände bleiben nicht dort, wo sie sichtbar sind. Sie ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich ein. Wer mit Tuch und Eimer darübergeht, trägt sie über den Rand der ursprünglichen Stelle hinaus, und die betroffene Zone wird größer statt kleiner. Eine Fläche, die danach sauber aussieht, sagt nichts über ihren biologischen Zustand. Auch der Geruch hängt an der Quelle im Material: Ist diese entfernt, ist er weg.
- Was am Telefon geklärt wird. Um welche Art von Fundort es sich handelt, wie groß und wie stark betroffen die Räume sind, wer den Auftrag erteilt und wer den Zugang ermöglicht. Mehr braucht es für den ersten Schritt nicht.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an, ohne dass dafür Kosten entstehen. Dabei lässt sich besprechen, ob die Arbeitszeiten so gelegt werden, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
- Der Umfang wird festgehalten. Vor Arbeitsbeginn steht schriftlich fest, was gemacht wird; begonnen wird nach Ihrer Zustimmung. Ob Tatortreinigung oder vollständige Auflösung einer Wohnung, bestimmt den Aufwand, nicht die Reihenfolge.
- Ausführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Auflösung wird der Hausrat geräumt. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die bei einer Versicherung eingereicht werden kann.
Am Anfang steht ein kurzes Gespräch über die Lage in der Wohnung. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.