Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und dem Beginn der Reinigung liegen mehrere Schritte, über die nicht die Angehörigen entscheiden, sondern die Behörden. Diese Seite beschreibt, was in dieser Zeit geschieht und an welcher Stelle unsere Arbeit anfängt. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, außerdem die Wohnung nach einem Todesfall und die Auflösung ganzer Wohnungen, auch in March.
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Schritt für Schritt
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft am Ort arbeiten, wird dort nichts verändert. Erst wenn die Freigabe erteilt ist, kann alles Weitere beginnen.
- Warum die Oberfläche täuscht. Ein Boden besteht aus Schichten. Über dem Estrich liegt Kleber, darüber der Belag, dazwischen Nähte und Fugen. Rückstände bleiben nicht oben liegen, sie ziehen entlang dieser Fugen nach unten und sitzen dann im Kleber und im Estrich. Ein gewischter Belag kann sauber aussehen und sagt trotzdem nichts über den biologischen Zustand der Fläche darunter. Wischen bewegt die Rückstände zusätzlich in die Breite, statt sie zu entfernen. Auch der Geruch steht nicht im Raum, er kommt aus dem Material. Er endet, wenn das betroffene Material heraus ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügt, was bekannt ist: welche Räume betroffen sind, ob die Polizei beteiligt war, ob der Ort freigegeben wurde und wie die Wohnung genutzt wurde.
- Besichtigung. Jemand von uns sieht sich die Räume vor Ort an. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Was im Angebot steht. Sie bekommen schriftlich, welche Arbeiten vorgesehen sind und in welchem Umfang. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob es um einen Fundort, die Wohnung nach einem Todesfall oder eine Wohnungsauflösung geht: Am Anfang steht ein Telefonat, in dem der Fall geschildert wird. Alles Weitere ergibt sich daraus.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.