Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und dem ersten Handgriff in den Räumen liegt ein geordneter Ablauf. Zuerst arbeiten die Behörden, danach wird der Ort freigegeben, und erst dann beginnt die Reinigung. Diese Seite beschreibt diesen Weg für Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung in Malsfeld, ebenso für die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und für eine Wohnungsauflösung.
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Was nacheinander passiert
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Fundort befasst sind, wird dort nichts verändert. Gearbeitet wird, sobald die Freigabe vorliegt. Wer den Auftrag erteilt, klärt in dieser Zeit auch, wer den Zugang zur Wohnung ermöglicht.
- Warum die Oberfläche täuscht. Nach dem Lüften ist der Geruch für kurze Zeit fort und steht danach wieder im Raum. Der Grund liegt nicht in der Luft, sondern im Material: Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich. Eine abgewischte Fläche kann sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein. Oberflächliches Wischen verteilt solche Rückstände, statt sie aufzunehmen. Erst wenn die Quelle im Material entfernt ist, bleibt der Geruch dauerhaft weg.
- Der Anruf. Am Telefon hilft eine knappe Schilderung: um welche Räume es geht, ob eine Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jeder Entscheidung sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der betroffenen Flächen.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot, das den Umfang benennt. Begonnen wird erst nach Ihrer Zustimmung. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die bei einer Versicherung eingereicht werden kann.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Lage folgt die Reinigung des Fundorts, die Übernahme der Wohnung oder deren vollständige Auflösung.
Fragen zu Ablauf, Umfang und Kosten lassen sich im Gespräch klären, bevor eine Entscheidung ansteht.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.