Nach einem Leichenfund bleibt in den Räumen Arbeit zurück, die kein Angehöriger übernehmen muss. Wir kommen nach Malschwitz / Malešecy, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben, und übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es so gewünscht ist, die vollständige Wohnungsauflösung. Tatortreinigung gehört ebenso dazu.
Weil das Auge hier kein Maßstab ist. Eine Fläche kann sauber wirken und im Material weiterhin belastet sein. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich. Wer oben darüber wischt, verteilt sie eher, als dass er sie entfernt. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, er sitzt in der Quelle im Material. Ist die Quelle heraus, ist der Geruch dauerhaft weg. Deshalb entfernen wir kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Darum sieht sich das vorher jemand an, und diese Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Bei einer Wohnungsauflösung wird dabei auch besprochen, welche Räume und welcher Hausrat betroffen sind, damit der Umfang von Anfang an klar ist.
Sie bestimmen mit, wann gearbeitet wird. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt, etwa im Treppenhaus oder am Eingang. Das lässt sich bei der Besichtigung festhalten.
Sie bekommen von uns eine Rechnung, in der die Positionen einzeln aufgeschlüsselt sind, dazu eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Diese Unterlagen können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Was daraus folgt, entscheidet die Versicherung.
Am Telefon genügt es, wenn Sie schildern, was geschehen ist und in welchem Zustand die Räume sind. Alles Weitere wird bei der Besichtigung geklärt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
