Bevor jemand in einer Wohnung mit der Arbeit beginnt, müssen zwei Dinge geklärt sein: ob Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben, und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht. Erst danach steht fest, was ansteht: eine Tatortreinigung oder Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall oder eine Wohnungsauflösung. Wir fahren dafür nach Mainleus, sehen uns die Räume an und beginnen erst, wenn Sie dem Angebot zugestimmt haben.
Weil das Auge hier kein verlässlicher Maßstab ist. Ein Boden kann nach dem Wischen sauber aussehen, während in den Fugen, unter dem Belag und im Estrich noch eine Kontamination sitzt. Flüssige Rückstände wandern in poröses Material und in Holz, und dort sind sie mit einem Tuch nicht erreichbar. Wischen von oben verteilt sie eher, als dass es sie beseitigt. Wir prüfen deshalb, wie weit etwas eingedrungen ist, entfernen belastetes Material und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Nach dem Zustand der Räume, nach der Fläche und nach der Menge dessen, was entfernt werden muss. Wir sehen uns das vor Ort kostenlos an. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Ja. Der Geruch stammt aus dem Material, in das die Rückstände gezogen sind, nicht aus der Luft im Raum. Ist diese Quelle entfernt, bleibt er auch weg. Mit der Reinigung ist die Ursache also mit beseitigt.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir deren Freigabe ab. Danach kommt die Besichtigung, bei der wir auch besprechen, was mit dem Hausrat geschieht. Bei einer Wohnungsauflösung sichern wir Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
Für ein erstes Bild genügt, was Sie über die Räume wissen: Größe, Lage im Haus und was bisher geschehen ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
