Nach einem Todesfall in einer Wohnung lässt sich von außen nicht beurteilen, wie weit Rückstände in Boden und Bauteile gezogen sind, und deshalb ist das kein Ort für Eimer und Haushaltsreiniger. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung in Maikammer, die Reinigung der Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die anschließende Wohnungsauflösung.
Weil sich erst bei einer Prüfung vor Ort feststellen lässt, wie weit die Belastung reicht. Rückstände bleiben nicht auf der Oberfläche, sie gehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und bis in den Estrich, und was dort sitzt, ist von oben nicht sichtbar. Wischen bewegt solche Rückstände dann in der Fläche, statt sie aus dem Material zu lösen. Auch der Geruch hängt daran, denn er verschwindet dauerhaft erst, wenn die Quelle im Material entfernt ist.
Vom Zustand der Räume und vom Umfang, der sich daraus ergibt. Damit nichts geschätzt werden muss, sehen wir uns die Wohnung vorher kostenlos an und legen ein Angebot vor; gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Später erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Am Anblick nicht. Ein Raum kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, weil sichtbare Sauberkeit nichts über den Zustand des Materials darunter aussagt. Bei der Besichtigung prüfen wir, welche Bauteile betroffen sind. Kontaminiertes Material entfernen und entsorgen wir fachgerecht, die Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert.
Ist die Polizei eingeschaltet, wird deren Freigabe abgewartet, vorher wird nicht gereinigt. Danach folgt die Besichtigung, und dabei zeigt sich, ob es bei der Tatortreinigung bleibt oder ob die Räume anschließend leergeräumt werden.
Für ein erstes Gespräch genügt, um welche Räume es geht und ob die Freigabe vorliegt. Alles Weitere wird bei der Besichtigung geklärt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
