Bevor an einem Fundort überhaupt gearbeitet werden kann, muss die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft vorliegen. Ist sie erteilt, übernehmen wir in Machern die Leichenfundortreinigung, reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen sie auf Wunsch vollständig auf.
Sinnvoll ist es, weil das Problem nicht dort liegt, wo man es sieht. Fugen, Holz, der Rücken eines Teppichbodens und der Estrich darunter nehmen auf, was auf sie trifft, und halten es im Material fest. Eine Fläche kann deshalb sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein. Wischen bewegt Rückstände über die Oberfläche, statt sie aus dem Untergrund zu holen, und solange die Quelle im Baustoff sitzt, bleibt auch der Geruch bestehen. Die Tatortreinigung setzt darum am Material selbst an: Belastetes wird herausgenommen und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Ist die Ursache draußen, verschwindet mit ihr auch der Geruch, und zwar dauerhaft.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume und danach, wie weit die Arbeiten reichen sollen. Deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an, ohne dass dafür etwas berechnet wird. Im Anschluss erhalten Sie ein Angebot, und erst nach Ihrer Zustimmung wird gearbeitet.
Von außen bleibt offen, wer da kommt und warum. Die Einsatzteams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor, am Haus ist also kein Hinweis auf die Art des Auftrags zu lesen.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Bei einer Wohnungsauflösung spielt hinein, wie viel Hausrat zu sichten ist: Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden herausgesucht und den Berechtigten übergeben, und entsorgt wird nichts, wofür nicht vorher die Freigabe vorliegt.
Wie Ihr Fall liegt, lässt sich in einem kurzen Gespräch einordnen. Der genaue Umfang steht nach dem Termin vor Ort fest.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
